23.11.2021 – Wiesbaden: 35 Kilo Shishatabak teilweise unversteuert
Neben den steuerlichen Verstößen werden bei der Überprüfung dreier Shisha-Bars auch Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, die Corona-Verordnung, die Preisangabenverordnung, das Hessische Gaststättengesetz und Delikte im Bereich des Spielrechts festgestellt. Link