Für ein Tabakwerbeverbot ohne Schlupflöcher
Nach so vielen Appellen, Petitionen und gescheiterten Gesetzesvorlagen scheint jetzt ein tonangebender Teil von Unionspolitikern bereit für die Umsetzung der WHO-Rahmenrichtlinie von 2003 zu sein, die vor 14 Jahren in Deutschland ratifiziert wurde. Dabei kommt es aber darauf an, keine halben Sachen zu machen.
Das Tabakwerbeverbot sollte mindestens umfassen:
- ein komplettes Verbot von Tabak-Außenwerbung, inklusive der Außenbereiche von Verkaufsstätten
- ein komplettes Verbot von Tabak-Kinowerbung
- die komplette Entfernung von Tabakautomaten im öffentlichen Raum
- Ein Verbot von Sponsoring, sei es von Parteitagen, Konzerten oder sonstigen Veranstaltungen
- Werbung an Monitoren in Verkaufsräumen, die sich besonders an Kinder und Jugendliche richten, z.B. im Kassenbereich, an Süßigkeiten- und