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Heidelbergs Gastronomie verstößt weiterhin gegen LNSchG

Wieder war Pro Rauchfrei in Heidelberg vor Ort. Der Stadt Heidelberg wurde eine 82 Seiten umfassende Vorgangsmappe mit Bildern übersandt.

Ein Lokal in Heidelberg verwendet ein Tabakwerbeschild statt der vorgeschriebenen Kennzeichnung für eine Rauchergaststätte08.01.2016: Unser Außendienst hatte schon im Dezember 2014 17 Gaststätten unter die Lupe genommen und zahlreiche Verstöße gegen das baden-württembergische Landesnichtraucherschutzgesetz dokumentiert. Im Dezember 2015 wurden eine als rauchfrei deklarierte Passage und 17 Lokale besucht. Bei acht von ihnen waren schon 2014 Verstöße festgestellt worden. Das Ergebnis überrascht wenig: Kaum etwas hat sich seitdem verändert, obwohl das Ordnungsamt 2014 tätig geworden war. Die neuralgischen Punkten sind weiterhin fehlende oder kaum sichtbare Kennzeichnungen für Rauchergaststätten oder –räume bzw. über das Zutrittsverbot für Unter-18-Jährige. Des Weiteren dauerhaft geöffnete oder gar fehlende Türen zwischen Raucher- und Nichtraucherbereichen. Auch in Fluren, die nicht immer von den Gasträumen getrennt sind, wird mancherorts geraucht.

Heute haben wir nun die Eingangsbestätigung von der Vollzugsbehörde bekommen und die Zusicherung, dass unsere Anzeigen überprüft und sich daraus ergebende Maßnahmen getroffen werden.

Das Bild zeigt ein Tabakwerbeschild statt einer genormten Raucherlokal-Kennzeichnung in einem Fenster eines Lokals.

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