„Sehen einer Anzeige gelassen entgegen“

Das reaktionäre „Bündnis für Freiheit und Toleranz“ (BFT) hat angekündigt, Strafanzeige gegen Pro Rauchfrei zu stellen. So will sich dieses Bündnis gegen folgende Meinungsäußerung wehren:
„Dennoch gibt es militante Raucherwirte, die sich mit dem Rauchverbot in Bayern nicht abfinden wollen. Sie werden von einer als verfassungsfeindlich einzustufenden Gruppierung vertreten, die sich verblendet noch „Bündnis für Freiheit und Toleranz“ nennt und von dem Hardcore-Wirt und Metzgermeister Franz Bergmüller angeführt wird.“
Hierzu sagt Siegfried Ermer, Vorsitzender von Pro Rauchfrei: „Die in dem auf unserer Webseite veröffentlichen Artikel Letzte Zweifel ausgeräumt: Absolutes Rauchverbot auch für Shisha-Kneipen gemachten Aussagen über das BFT geben nur unsere Meinung wider, dass eine Gruppierung als verfassungsfeindlich einzustufen sei, wenn sie nachhaltig und immer wieder aufs Neue gegen das von Verfassungsgerichten bestätigte Rauchverbot in Bayern hetzt, indem sie gegen die in der Verfassung verankerten Grundsätze der körperlichen Unversehrtheit verstößt und der Volksverhetzung Vorschub leistet, und wenn sie stets aufs Neue versucht, Wirte und Raucher gegen einen demokratischen Volksentscheid aufzuwiegeln“ (siehe u.a. Totales Rauchverbot: Bayerns Bürger befürchten Unruhen, BFT 11.10.2010)“.
Während sich fast alle Wirte, vornehmlich die Wiesenwirte, mit dem Rauchverbot arrangiert und die demokratische Entscheidung zum Rauchverbot von fast 2/3 Dritteln der Wähler akzeptiert und in die Praxis umgesetzt haben (siehe Rauchverbot auf der Wies’n) versucht diese Gruppierung (vormals aufgetreten als „Verein zur Erhaltung der bay. Wirtshauskultur“, VEBW) mit Tricksereien, Falschaussagen und Diffamierungen ehrenamtlich tätige Mitbürgerinnen und Mitbürger und einen gemeinnützigen, der Gesellschaft verpflichteten Verein immer wieder als militant oder rechtsradikal darzustellen, nur weil sie sich auf ihr verfassungsrechtlich festgelegtes Recht der körperlichen Unversehrtheit berufen.Mit welch unsachlichen und niveaulosen Argumenten diese radikale Gruppierung agiert, zeigen Versuche, uns immer wieder aufs Neue mit „hirnfrei“ zu titulieren, Meinungsäußerungen von Bürgern in offenen Foren uns zuzuschreiben, einen kritischen Kommentar vor Jahren im Stern ausschließlich auf uns zu münzen, mit dem Ziel, uns in eine rechtsradikale Ecke zu stellen.
Wir von Pro Rauchfrei sind sicher, dass sich die Bürgerinnen und Bürger von einer den gesellschaftlichen Frieden störenden Gruppierung nicht verblenden lassen. Das hat der Volksentscheid in Bayern gezeigt, wo u.a. diese Gruppierung („Bayern sagt Nein“) mit einem riesigen Etat der Tabaklobby und mit gossenhaften, geschmacklosen Plakaten („Verbote sind für’n Arsch“) die bayerische Bevölkerung für dumm verkaufen wollte. Das ist ihnen in einem demokratischen Prozess nicht gelungen. Und weil nun auch alle juristischen Versuche gescheitert sind, animiert diese Gruppierung die Wirte mit Winkelzügen (Schein-Geschlossen Gesellschaften) zum Gesetzesbruch. Gruppierungen wie der BFT oder auch der VEBWK sind es, die die Wirte mit falschen Hoffnungen und Erwartungen zu unsinnigen Investitionen verleiteten und verleiten (Raucherclubs, Raumtrennungen, Lüftungsanlagen, Geschlossene Gesellschaften usw.) und damit die potentielle nichtrauchende Kundschaft abschrecken und die Wirte in den finanziellen Ruin treiben. „Bis eine Anzeige kommt, wird geraucht“ oder „wo kein Kläger, da kein Richter“ (Bergmüller, 8.10.2010). Damit spielt der BFT mit der völligen Überlastung der kommunalen Kontrolleure und verleumdet brave Bürgerinnen und Bürger, die dem Aufruf des Gesetzgebers zur sozialen Kontrolle folgen, als Denunzianten und „private Hilfskontrolleure“. Selbst den eigenen Wirtekollegen, die sich mit der Missachtung des Rauchverbots und der damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrung durch ihre Konkurrenten wehren, wird „mangelnde Solidarität“ (beim gemeinschaftlich begangenen Rechtsbruch?) und „Denunziantentum“ unterstellt (Bergmüller, 8.10.2010).
Abschließend wertet Siegfried Ermer, Vorsitzender von Pro Rauchfrei, die Ankündigung einer Anzeige als ein weiteres Beispiel von bloßer Stimmungsmache und Propaganda radikaler Rauchergruppierungen, die alle paar Monate mit immer neuen Namen in die Öffentlichkeit wollen.„Wenn ich sehe, wie Staatsanwälte mit berechtigten Anzeigen bei Körperverletzungen von Kindern durch rücksichtslose und intolerante Raucher oder mit gefälligen Zuwendungen der Tabakindustrie an Politiker umgegangen sind (Anm. der Redaktion: Vgl. Wulff, Vorteilsnahme im Amt), kann sie nur als unbegründet (Recht auf freie Meinungsäußerung) abgelehnt werden.“