Beschwerdeformular (pausiert)
Sofern Pro Rauchrei e.V. den Fall nicht für ein Unterlassungsverfahren geeignet hält, z.B. wenn es sich um Maßnahmen handelt, die nur eine Behörde anordnen kann, werden wir den Fall der zuständigen Behörde übergeben. Dies kann auch zusätzlich zu einem von uns geführten Verfahren geschehen. Auch in einem behördlich geführten Verwaltungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren können Sie erneut zur zeugenschaftlichen Aussage aufgefordert oder vor Gericht geladen werden (z.B. bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid).
Welche Daten werden von Pro Rauchfrei e.V. erhoben, gespeichert und genutzt?
Wir verarbeiten im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Ihnen zum Teil personenbezogene Daten wie Vor- und Zuname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern und weitere Daten. Diese Daten werden im Rahmen des Verfahrens auch an Dritte (z.B. Behörden, Gerichte oder Gegner des Verfahrens) jeweils unter dem Grundsatz der größtmöglichen Datensparsamkeit, übermittelt, sofern notwendig. Sofern wir Ihre Beschwerde an eine Behörde übermitteln und selbst kein Verfahren einleiten, werden wir Ihre personenenbezogenen Daten nach Abschluss des Verfahrens löschen. Sofern wir selbst ein Unterlassungsverfahren einleiten, bleiben Ihre Daten auch noch bis zu drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gespeichert. Dies ist notwendig, weil wir die Einhaltung von privaten Unterlassungsvereinbarungen oder gerichtlichen Unterlassungstiteln auch in der Zukunft kontrollieren werden und bei neuen Verstößen (auch solchen, die uns gemeldet werden) auf bereits zurückliegende Vorgänge zurückgreifen und ggf. bei auftretenden Fragen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Die Erhebung, Speicherung und Nutzung dieser Daten durch Pro Rauchfrei e.V. erfolgt ausschließlich zur sachgerechten Bearbeitung Ihrer Beschwerde und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Wie sieht die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus?
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1a) DSGVO und unser berechtigtes Interesse an der Bereitstellung eines funktionsfähigen Beschwerdemanagements gemäß Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO . Da Pro Rauchfrei e.V. dazu ermächtigt ist, die Interessen aller Verbaucher im Bereich des Nichtraucherschutzes im Wege des Verbandsklagerechts sicherzustellen, kann eine Berechtigung in diesen Fällen auch aus Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO folgen.
Haben Sie bitte Verständnis, dass wir wegen der inzwischen enorm gestiegenen Anzahl der Bearbeitungsvorgänge unsere ehrenamtliche Leistung nur erbringen können, wenn Sie uns auch mit Ihrer Stimme unterstützen. Sollten Sie noch nicht Mitglied oder Unterstützer sein, dann wählen Sie jetzt Pro Rauchfrei, ansonsten loggen Sie sich bitte hier ein.
Unser Beschwerdeformular geht ab 17. Juli in die Sommerpause. Wir bitten Besucher um Geduld, die in den letzten Wochen Beschwerden eingereicht haben. Diese werden so bald wie möglich abgearbeitet.