Rauchverbot ab 2013

Ab 1. Mai 2013 trat ein komplettes und konsequentes Rauchverbot in der Gastronomie in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Pro Rauchfrei e.V. hatte sich hier wie in allen anderen Bundesländern für einen umfassenden Nichtraucherschutz eingesetzt und über seine Mitglieder Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger genommen. Alle Erfahrungen zeigen bisher, dass Ausnahmeregelungen für Raucher die Gäste nicht zufriedenstellen, als ungerecht empfunden und so weit wie möglich ignoriert werden, was allerdings wegen der verworrenen Situation schwer kontrollierbar ist. Ein sehr gutes Beispiel dafür liefert Baden-Württemberg. Hier hätte es ebenfalls  eine Gesetzesinitiative für ein Rauchverbot ab 2013 in der Gastronomie geben sollen, jedoch wurde das Problem durch das Einsetzen einer Untersuchungskommission verschleppt.  Daher plädiert Pro Rauchfrei nach wie vor für ein konsequentes Rauchverbot sowohl in der Gastronomie wie in allen anderen öffentlich zugänglichen Räumen in sämtlichen Bundesländern.

Dabei sollte der Begriff Rauchverbot eigentlich vermieden werden, da ein Verbot immer auch einen negativen Beigeschmack hat. Ansprechender ist hier das Wort Nichtrauchgebot. Es fördert das Verständnis dafür, dass Nichtrauchen eigentlich der Normalzustand – gerade in der Öffentlichkeit – ist bzw. sein sollte und Rauchen eine spezielle Beschäftigung, der an hierfür geeigneten, abgetrennten Räumlichkeiten nachgegangen werden kann. Rauchverbot hingegen lässt sich fälschlicherweise so interpretieren, dass ein normales Verhalten plötzlich verboten werden soll, was ja viele Raucher durchaus so empfinden. Ein Gebot ist etwas, das man im Prinzip gern erfüllt, wie z.B. die Gebote der Höflichkeit oder Pünktlichkeit. Aus diesem Grund hat Pro Rauchfrei auf seiner Homepage und in seinen Internetpräsenzen auf Facebook und Google Plus den Begriff Rauchverbot ab 2013 in Nichtrauchgebot geändert.