Ziele

Schwerpunktmäßig konzentrieren wir uns auf die Themen

Vollständig rauchfreie Gastronomie


Die derzeitigen Regelungen der Bundesländer sind nicht geeignet, die Bürger nachhaltig vor den Gefahren des Passivrauches zu schützen. Einem konsequenten Verbot steht rechtlich nichts mehr im Wege, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 30. Juli 2008 eindeutig und unmissverständlich ein einheitliches, alle Sparten umfassendes und ausnahmsloses Rauchverbot als mit dem Grundgesetz vereinbar entschieden hat. Schließlich ist die Gesundheit das höchste Rechtsgut, weshalb die Freiheit des Rauchers dort endet, wo sich andere in seiner Nähe befinden.

Leider tragen die erforderlichen Änderungen nur der Chancengleichheit der Wirte Rechnung, wenn nun neben Raucherzimmern auch in Lokalen unterhalb einer gewissen Größe wieder geraucht werden darf. Wir fordern daher, dass die Aufweichung der Gesetze und die zahlreichen Ausnahmen für Nebenräume, Bierzelte oder kleine Kneipen ein Ende haben muss. Nichtraucher müssen überall uneingeschränkt am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilhaben können, ohne oft vergeblich auf die Suche nach einer rauchfreien Kneipe oder Bar gehen zu müssen. Wir fordern daher ein gesetzliches und uneingeschränktes Rauchverbot für die gesamte Gastronomie mit wirksamen Sanktionen bei Verstößen. Nicht zuletzt haben auch die Angestellten in der Gastronomie ein Recht auf einen rauchfreien und daher gesundheitlich unbedenklichen Arbeitsplatz.
Die Beispiele aus anderen Staaten zeigen deutlich die positiven Effekte einer konsequenten Regelung für die Volksgesundheit auf und beweisen auch, dass sich Raucher recht schnell damit arrangieren, kurz vor die Tür zu gehen.

Rauchfreie Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten


Noch immer gibt es kein flächendeckendes einheitliches Rauchverbot in den genannten Einrichtungen und auf deren Gelände. Die Kinder, Schüler und Studenten sind die Leidtragenden. Sie haben kein Stimm- oder Beschwerderecht und bedürfen daher unseres besonderen Schutzes. Das sollte selbstverständlich sein.

Rauchfreie Krankenhäuser


Krankenhäuser dienen der Genesung kranker Menschen. Trotzdem wird in vielen Krankenhäusern das Rauchen noch in Nebenzimmern, auf Balkonen oder der Privatabteilung gestattet. Auch muss das Rauchen auf dem gesamten Krankenhausgelände verboten sein. Der Verkauf von Tabakwaren, ob im Kiosk oder durch Automat, muss tabu sein.

Rauchfreie Arbeitsplätze


Mehrere Jahre existiert der so genannte „Nichtraucherparagraf“ in der Arbeitsstättenverordnung. Er ist jedoch ein zahnloser Tiger. Der Betroffene hat zwar einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, er muss ihn jedoch selber einfordern. Das gleicht einem „Russisch Roulette“ – denn der Betroffene hat in der Regel die Wahl zwischen Mobbing und Kündigung, wenn die Geschäftsleitung nicht von sich aus reagiert. Der Weg zu den Gewerbeaufsichtsämtern, die für die Durchsetzung verantwortlich sind, ist meist vergebens, da diese sich gerne auf die schwammig formulierte Ausnahmeregelung beziehen und so das Passivrauchopfer im Regen stehen lassen. Bis heute ist uns noch kein erfolgreiches Einschreiten der Gewerbeaufsichtsämter bekannt geworden. Wir fordern eine vollständige Änderung des „Nichtraucherparagrafen“. Ein rauchfreier Arbeitsplatz darf nicht länger eine Holschuld des Arbeitnehmers, sondern muss eine Bringschuld des Arbeitgebers sein. Wir fordern stichprobenartige Kontrollen der Betriebe, eine anonyme Hotline für Betroffene und klar abgrenzbare Ausnahmen.
Der Staat hat die Pflicht, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinreichend vor Gefahren zu schützen. Nicht ohne Grund gelten strenge Vorschriften für die Exposition mit Feinstaub und Chemikalien. Es kann nicht sein, dass die Angestellten in der Gastronomie nicht geschützt werden und somit Menschen zweiter Klasse sind, wo andernorts bei derartiger Feinstaubkonzentration längst der Raum geräumt werden müsste. Bund und Länder dürfen sich nicht länger gegenseitig die Kompetenz zuschieben. Es muss endlich bundesweit an allen Arbeitsstätten ein ausnahmsloses Rauchverbot gelten, weshalb die Arbeitsstättenverordnung entsprechend geändert werden muss.
Generell müssen auch alle Privaträumlichkeiten in den Nichtraucherschutz einbezogen werden, sofern sie öffentlich zugänglich sind. Das gilt namentlich besonders für Friseurläden, Einkaufszentren, Arztpraxen und sonstige Einrichtungen mit Personenverkehr.

Abschaffung jeglicher Tabakwerbung

Für das Suchtmittel Zigarette wird hierzulande immer noch aktiv geworben, obwohl sich Deutschland schon vor zehn Jahren gegenüber der Weltgesundheitsorganisation zur Abschaffung jeglicher Werbung für Tabakprodukte verpflichtet hatte. Jedoch wiegen hier finanzielle Interessen immer noch stärker als die Sorge um die Gesundheit unserer Kinder. Weitere Informationen zu diesem Punkt finden Sie unter http://www.pro-rauchfrei.de/wir-informieren.

Abschaffung von Tabakautomaten

Deutschland ist mit rund 400.000 Tabakautomaten (300.000 davon kindgerecht im Freien aufgestellt) weltweit trauriger Spitzenreiter. Wir fordern ein vollständiges Verbot dieser Automaten im Sinne eines verbesserten Jugendschutzes und einer reduzierten Präsenz von Tabakwaren in der Öffentlichkeit. Die verschärften Regelungen des Jugendschutzgesetzes reichen für einen wirksamen Schutz unserer Jugendlichen vor der Tabakdrogensucht nicht aus. So lange Tabakwaren in Deutschland anonym und zu jeder Tages- und Nachtzeit verfügbar sind, sind Fortschritte im Bereich des Jugendschutzes unwahrscheinlich.

Schutz von Kindern und anderen des besonderen Schutzes bedürftigen Menschen<

Weltweit sterben jährlich über 6 Millionen Menschen an den Folgen des aktiven oder passiven Tabakkonsums, und Milliarden Menschen leiden massiv gesundheitlich darunter. Im Oktober 2014 haben wir die Resolution zum Kinderschutz auf unserer Hauptversammlung verabschiedet.

Dabei sind besonders Kinder zwangsweise, weil nicht selbstbestimmt, dem giftigen Tabakrauch ausgesetzt, den ihre Eltern, Erziehungspersonen oder alle anderen rauchenden Personen gedankenlos, nur ihrer Sucht geschuldet, produzieren. Allein in Deutschland müssen wir täglich von drei Kindstoten ausgehen, nur weil sie das Pech hatten, von rauchenden Eltern gezeugt und/oder erzogen worden zu sein. Ein häufiger Fall ist dabei der plötzliche Kindstod. Er wird in Deutschland auf 300 Fälle pro Jahr geschätzt. (Quelle: Paditz E. (2003) Konsenspapier SID-Prävention in Deutschland, Monatsschrift Kinderheilkunde, 151, 315-317 und California Environmental Protection Agency (1997) Health effects of exposure to environmental tobacco smoke. California Environmental
Protection Agency, Sacramento, California und Schlaud M., Kleemann WJ Poets CF et al. (1996). Smoking during pregnancy and poor antenatal care: two major preventable risk factors for Sudden Infant Death Syndrome. International Journal of Epidemiology, 25, 959-965).

Die verantwortungslose Tabakindustrie macht aus reiner Gewinnsucht Menschen mit ihren Drogen süchtig, beutet sie finanziell aus und schädigt wissentlich deren Gesundheit. Die Entwicklung automatisierter Produktionsprozesse und eines chemischen Tabakgemischs hat zu einer massenhaften Sucht geführt, die sich durch alle Bevölkerungsschichten zieht. Dieses rücksichtslose Gewinnstreben vernichtet Milliarden von Bäumen und fruchtbares Ackerland, schädigt und tötet Menschen und Tiere gleichsam. Der volkswirtschaftliche Schaden wird allein in Deutschland auf jährlich mind. 33,6 Mrd. EUR beziffert (Quelle: Uni Hamburg, Institut für Recht und Wirtschaft, 2010).
Abzüglich von ca. 13,4 Mrd. EUR an Tabaksteuer verbleiben noch mind. 20 Mrd. EUR p.a., für die auch Nichtraucher aufkommen müssen.

Die Schwächsten in dieser mörderischen Kette sind nach der Umwelt vor allem die Kinder. Jedes zweite von ihnen muss in einem nikotinverseuchten Haus aufwachsen und wird oft für das ganze Leben geschädigt. Zwangsberauchung von Kindern ist Gewalt an Kindern, die sie zudem ihrer Grundrechte beraubt.

Die gesundheitlichen Schädigungen sind wissenschaftlich empirisch nachgewiesen und werden seit Jahrzehnten auch von der Tabakindustrie intern nicht mehr in Zweifel gezogen, wie geheime Aufzeichnungen aus den Konzernen belegen. Deshalb ist es an der Zeit, die Zwangsberauchung von Kindern unter den gleichen rechtlichen Schutz zu stellen wie die körperliche Gewalt gegen Kinder.

Pro Rauchfrei hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, neben einer rauchfreien Gastronomie und dem Recht von Menschen, in tabakrauchfreien Wohnungen leben zu können, besonders dem Recht der Kinder auf eine rauchfreie Erziehung Geltung zu verschaffen.