Pressemeldungen

Genießen ohne Rauch in Baden-Württemberg

Beim Nichtraucherschutz noch einen "Lucha" vom Musterländle entfernt

23.12.2019  Wenn Sozialminister Manfred Lucha im „Muster-Ländle“ einen mustergültigen Nichtraucherschutz einführen will, bewirkt er damit nicht nur einen stark verbesserten Gesundheitsschutz für die gesamte Bevölkerung, sondern kommt den Erwartungen ausländischer Reisender entgegen. Denn diese sind regelmäßig schockiert über den laxen Nichtraucherschutz in der Gastronomie in Bundesländern wie Baden-Württemberg. Weder getrennte (Nicht-) Raucherbereiche noch ausgewiesene Raucherkneipen garantieren rauchfreies Ausgehen. Die unklaren und komplizierten Regelungen führen dazu, dass der Rauch auch in den Nichtraucherbereich zieht. Aufgezwungenes Passivrauchen ist die Folge, ganz zu schweigen vom üblen Gestank von Kleidung und Haaren.

Zufriedene Gäste verweilen länger und konsumieren mehr. Raucher akzeptieren nachvollziehbare Regelungen – wie eben ein konsequentes Rauchverbot - überraschend schnell, wie gerade das Nachbarland Österreich beweist. Auch dort zum Vorteil des Fremdenverkehrs. Wirte schließlich können mit ihren Kernkompetenzen in den Wettbewerb treten, ohne Verzerrungen durch das Rauchen als untergeordnete Dienstleistung befürchten zu müssen.

„Es sind faktisch nur ein paar Schritte der Raucher, nach draußen oder um die Ecke, die mehr Gesundheit und Wohlbefinden für Arbeitnehmer und Gäste in der Gastronomie bedeuten“, stellt Siegfried Ermer, Pressesprecher von Pro Rauchfrei e.V., klar: „Rauchfreie Innenräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden sind europaweit schon der Standard – rauchfreie Außenbereiche wären das Sahnehäubchen obenauf, das Baden-Württemberg als wahres Genießerland an die Spitze der deutschen Bundesländer setzen kann. Das sollte die mitregierende CDU bedenken, wenn sie den Vorschlag des Sozialministers für einen echten Nichtraucherschutz diskutiert.“

Gegendarstellung

zum Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 20. November 2019 mit der Überschrift „Prozess in München: Streit um Gasmasken-Fotos“

Am 20. November 2019 erschien in der Süddeutschen Zeitung ein Artikel über einen Zivilrechtsstreit der Tochter eines ehemaligen Vorstands von Pro Rauchfrei e.V. gegen den Verein wegen Bildrechten. Der Verein als Beklagter wurde vom Autor des Artikels vor Veröffentlichung nicht angehört, weshalb aus Sicht des Vereins nachfolgend wie folgt klargestellt wird:

1.  Soweit es im Artikel heißt „Dieser, Rainer N., war bis diesen September im Vorstand des Vereins Pro Rauchfrei. Nun aber ist er ausgetreten, was mit dem Vorsitzenden des Vereins zu tun hat“, stellt Pro Rauchfrei e.V. klar:

Rainer N. ist als amtierender Finanzvorstand des Vereins in der Jahreshauptversammlung September 2019 nicht mehr in ein Vereinsamt wiedergewählt worden. Daraufhin ist Rainer N. als ordentliches Mitglied aus dem Verein ausgetreten.

2.  Sofern der Artikel die Behauptung von Rainer N. anführt, der Vorsitzende Ermer habe versucht, parteipolitische Themen in die Nichtraucher-Initiative zu tragen, was mittlerweile zum Austritt von mindestens 60 der knapp 400 Vereinsmitglieder geführt habe, stellt Pro Rauchfrei e.V. klar:

Die angegebenen Zahlen sind unrichtig.
a)   Die erwähnten knapp 400 beitragspflichtigen Mitglieder stellen nur etwa ein Fünftel der insgesamt registrierten Mitglieder dar.
b)  Aus dieser Gruppe sind aufgrund der „Rachekampagne" des Ex-Vorstands N. ca. 3 % ausgetreten. Die Angabe „mindestens 60" Austritte entspricht darüber hinaus nicht der Wahrheit.
c)   Pro Rauchfrei bedauert dennoch jeden dieser Austritte, da das Engagement für den Nichtraucherschutz dringend jede verfügbare Stimme benötigt.

3.  Sofern im Artikel davon die Rede ist, die Klägerin, Yasmin N., habe bei dem Fotoshooting vor 6 Jahren nur ihrem Vater assistiert und sei kurz als Licht-Modell eingesprungen, als Kamera und Scheinwerfer eingestellt werden
sollten, und habe von der Verwendung ihrer Fotos erst im September 2019 Kenntnis erlangt, wird diese Darstellung aus Sicht von Pro Rauchfrei e.V. nicht geteilt:


Hierzu bemerken wir: Frau N., die ursprünglich das Fotoshooting selbst durchführen wollte, war vorher genau über Sinn und Zweck des Projekts informiert. Auch am Tag des Shootings muss ihr zwingend klar gewesen sein, für welchen Zweck die Fotos angefertigt wurden. Wenn sie wirklich nicht als Model für die geplante Plakatkampagne zur Verfügung stand, hätte ihr Vater vor dem Einreichen zur Auswahl alle Fotos mit seiner Tochter aussortieren müssen. Auch hätte er nicht eine Rechnung über 750 Euro stellen und den Betrag entgegennehmen dürfen. Der Verein war und ist im guten Glauben, die Bildrechte der beteiligten Modelle rechtmäßig erworben zu haben, zumal Rainer N. immer betont hatte, dass die Models mit der Abgabe ihrer Bildrechte einverstanden seien.

Pro Rauchfrei e.V. wird die Entscheidung deshalb mit dem Rechtsmittel der Berufung beim Oberlandesgericht München anfechten. Sollte dort wiederum bestätigt werden, dass die eidesstattliche Versicherung von Yasmin N. als glaubwürdig eingestuft wird, wird Pro Rauchfrei e.V. den entstandenen Schaden bei Rainer N. einklagen. Dieser hätte nämlich in diesem Falle als vollmachtsloser Vertreter für seine Tochter gehandelt, in dem er die Aufnahmen dem Verein ohne Kenntnis seiner Tochter zur Verfügung stellte, auch wenn dies angesichts der Sachlage für vernünftig denkende Menschen abwegig erscheinen mag.  

Bleibt rauchfrei: Die neue ARD/rbb Talkshow „Hier spricht Berlin"

rbb lässt nach Abmahnung von Pro Rauchfrei nicht wie geplant rauchen

25.09.2019   Für große Aufmerksamkeit in der Presse sorgte kürzlich eine Ankündigung des rbb, im neuen Talkshowformat „Hier spricht Berlin" dürften die Gäste rauchen, "wenn sie sich trauen". Pro Rauchfrei hatte dies Die ekligste Mutprobe der Welt" genannt und eine gerichtliche Prüfung angekündigt, falls Zuschauer bei der Aufzeichnung anwesend sein sollten. Denn in diesem Fall würde der Sender eindeutig gegen das Nichtraucherschutzgesetz Berlin verstoßen. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist nämlich das Tabakrauchen in Kultur- und Freizeiteinrichtungen grundsätzlich verboten. Hierunter zählen nicht nur Kinos und Theater, sondern auch öffentlichzugängliche TV-Studios.

Sobald die Anwesenheit von Zuschauern feststand, war Eile geboten, denn Sendetermin für „Hier spricht Berlin" ist bereits der 1. Oktober. Wegen drohenden Verstoßes gegen Vorgaben des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes sandte Pro Rauchfrei daher am 19. September eine Abmahnung an die rbb-Intendantin. Gefordert wird darin die Abgabe einer verbindlichen Erklärung, das Rauchen bei der Aufzeichnung der Sendung weder Gästen noch Moderatoren oder Zuschauern zu erlauben. Des Weiteren sollten die Ankündigungen zur Sendung auf der Homepage des Berliner Senders sowie auf der ARD-Seite in diesem Sinne geändert werden. Heute, am Ende der gesetzten Frist, sicherte das rbb-Justitiariat gegenüber Pro Rauchfrei e.V. mittels Fax verbindlich zu, dass der rbb „während der öffentlichen Aufzeichnung der geplanten rbb-Talkshow ‚Hier spricht Berlin' weder Moderatoren, noch Gästen und/oder Zuschauern das Rauchen gestatten wird".

Die Ankündigung auf den Webseiten von rbb und ARD, dass ausdrücklich nicht in der Talkshow geraucht werden dürfe, steht noch aus. Wir erwarten die Erfüllung auch dieser Bedingung. „Damit entgeht der rbb vorerst der gerichtlichen Prüfung seines Sendekonzepts und sichert aus unserer Sicht die Einhaltung der geltenden Rechtslage zu", freut sich Stephan Weinberger, stellvertretender Vorsitzender von Pro Rauchfrei, dem Verbraucherschutzverband Nichtrauchen: „Während zahlreiche Organisationen die tägliche Aufklärung und Beratung in Sachen Rauchen vorantreiben, ist es unerklärlich, wie man bei einem öffentlich-rechtlichen Sender, dem ein solcher Aufklärungsauftrag sogar gesetzlich zugewiesen ist, auf die Idee kommt, das Rauchen in einer Talkshow wieder als Mutprobe zu stilisieren. Es wird höchste Zeit, dass die Sender hierzu deutlich mehr Feingefühl entwickeln und sich ihrer Vorbildfunktion bewusst werden." so Weinberger. Ansonsten müsste man darüber nachdenken, den rbb in Rauchfunk Berlin-Brandenburg umbenennen.

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