Pressemeldungen

CDU/CSU für Pro Rauchfrei ohne Tabakwerbeverbot nicht wählbar

21.05.2017  Das von uns lange geforderte Tabakwerbeverbot soll jetzt als Mogelpackung kommen: Nur vor Schulen und Jugendzentren soll nicht geworben werden dürfen. Das haben sich die Langzeitblockierer der CDU/CSU auf Empfehlung der Tabaklobby so ausgedacht.

Jedoch darf laut dem Werbekodex des Deutschen Zigaretten-Verbandes (früher VdC, Verband der Cigarettenindustrie) tatsächlich schon seit 23 Jahren nicht mehr im Umfeld (100 m) von Schulen und Jugendzentren für Tabakprodukte geworben werden.

Würde diese Regelung nun als Gesetz verabschiedet, bliebe alles genauso wie jetzt. Ein so plumpes Täuschungsmanöver hätten nicht einmal wir von gefügigen Politikern erwartet.

„Sollte die CDU/CSU-Fraktion das Tabakwerbeverbotsgesetz in der von Minister Schmidt vorgelegten Fassung bis zur Bundestagswahl weiter blockieren oder verwässern, sind diese Parteien für Pro Rauchfrei und damit für alle vom Tabakrauch geplagten Bürgerinnen und Bürger nicht wählbar", so Siegfried Ermer, der Bundesvorsitzende von Pro Rauchfrei e.V., Deutschlands größtem Nichtraucherschutzverband. In einer E-Mail an die Abgeordneten der Union hat Pro Rauchfrei seine Forderungen für ein echtes Tabakwerbeverbot aufgezeichnet. Schließlich ist Deutschland das einzige Land in Europa, in dem öffentlich noch für die Tabakdroge geworben werden darf.
Argumente für ein Tabakwerbeverbot

Pro Rauchfrei e.V. wird zum Wettbewerbshüter im Nichtraucherschutz

Positive Nachricht für den Nichtraucherschutz

06.04.2017   Mit Bescheid des Bundesamtes für Justiz vom 16.03.2017 wurde Pro Rauchfrei e.V. nach einem mehrjährigen umfangreichenBild_Paragraf Prüfverfahren in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) eingetragen und hat damit grundlegende und weitreichende Befugnisse als Verbraucherschutzverband erworben. Die Hürden zur Aufnahme in die Liste waren sehr hoch. Unter anderem sind hierfür große Fachkompetenz sowie eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung erforderlich.

Verbraucherverbände, die in dieser Liste eingetragen sind, können bei Verwendung unwirksamer Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei unwirksamen Individualvereinbarungen oder bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Geschäftspraktiken von ihrem Verbandsklagerecht auf Beseitigung, Unterlassung und auf Widerruf Gebrauch machen.

Mit der Eintragung in die Liste erwerben die Verbände zudem die Berechtigung, außergerichtlich oder gerichtlich gegen wettbewerbswidrige Praktiken vorzugehen. Dies kann vor allem spürbare Konsequenzen für Gastronomiebetriebe haben, welche sich durch Missachtung der Nichtraucherschutzgesetze gegenüber ihren gesetzeskonform handelnden Kollegen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen:

„Besonders in der Gastronomie und der gesamten Dienstleistungsbranche, aber auch in anderen Bereichen, wie der Werbung für Tabakprodukte und -ersatzprodukte, gibt es noch viele Praktiken, die zwecks Wettbewerbsverzerrung bzw. Verbrauchertäuschung untersucht werden müssen. Beispielhaft sei hier nur das Verdecken der Warnhinweise im Einzelhandel genannt. Pro Rauchfrei wird seine qualifizierte Verbraucherschutzarbeit fortsetzen und ist bestrebt, das Gesundheitsrecht im Sinn eines konsequenten Nichtraucherschutzes zu prägen“, erläutert Siegfried Ermer, Bundesvorsitzender des Verbraucherschutzverbandes Pro Rauchfrei, dieses Qualitätssiegel.

Pro Rauchfrei wird sehr sorgsam und abwägend Fälle verfolgen, in denen ein Eingreifen im Sinne eines fairen Wettbewerbs erforderlich ist:

"Bei klaren Verstößen wird den Betroffenen mittels Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Möglichkeit einer gütlichen und damit außergerichtlichen Einigung gegeben. Erst wenn eine Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet wird, wird Pro Rauchfrei eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit betreiben", erklärt  Verbandsjurist Stephan Weinberger.

Schluss mit dem Kauderwelsch für die Tabaklobby

Pro Rauchfrei fordert klares Bekenntnis zur Tabakprävention

Beste Beziehungen zwischen Tabaklobby und Politik in Deutschland verhindern Tabakprävention08.03.2017 Zwölf Jahre, nachdem Deutschland das Tabakrahmenabkommen mit der WHO ratifiziert hatte, sollte bereits im Juli 2016 der Deutsche Bundestag das Tabakwerbeverbot als Gesetz verabschieden. Doch urplötzlich war es von der Tagesordnung verschwunden, wegen „Bedenken einiger CDU-Abgeordneter“. Solche Bedenken nährte der langjährige Tabaklobbyist und Raucher, der Unionsfraktionsvorsitzende Volker Kauder, eifrig. Einer Realschülerin hatte er einmal gesagt, er halte von Rauchverboten „gar nichts“. Diese Einstellung setzte er bisher sehr erfolgreich als „Cheflobbyist“ in der deutschen Politik um. So bei einem Empfang der Jungen Union im Mai letzten Jahres, als er überzeugt war, das Tabakwerbeverbot könne noch verhindert werden.

Die alte Leier der Tabakmafia findet sich in seinem Kauderwelsch immer wieder: Die Menschen hätten es satt, bevormundet zu werden, neue Verbote dürfe es nicht geben.

Es ist schon grotesk, eine langjährige Vereinbarung ein „neues Verbot“ oder gar die Verführung zum Rauchen aus reinem Gewinnstreben, „Freiheit“ zu nennen.

Kauders hinterhältige Verhinderung des geplanten Gesetzes erinnert fatal an seine Blockadepolitik 2007, als es um die Etablierung eines bundeseinheitlichen Nichtraucherschutzes ging. Ein Positionspapier des damaligen Verbands der Cigarettenindustrie (VdC) war aus einer Fraktionssitzung klammheimlich auf den Tisch einer Arbeitsgruppe geflattert, die nach Kauders Willen eine Grundlage für ein Nichtraucherschutzgesetz erarbeiten sollte. Dabei hatte das Dokument, wohl aus Versehen, den Briefkopf des VdC verloren, jedoch den Wortlaut inklusive Tippfehler der Lobbyvorlage behalten. Diesem Positionspapier entstammt u.a. die noch heute in vielen Bundesländern gültige Regelung, dass Gaststätten unter 75 m 2 Raucherkneipen werden dürfen. Diese Größe wiesen ca. 80 % aller Lokale auf, sie war damit günstig für den VdC. Pro Rauchfrei hatte diesen Skandal damals offengelegt und Frontal21 darüber berichtet.

„Kauder muss endlich seine persönlichen Raucherinteressen hintanstellen und Deutschland die internationalen Mindeststandards in der Tabakprävention erfüllen lassen“, fordert Siegfried Ermer, der Vorsitzende von Deutschlands größtem Verbraucherschutzverband Pro Rauchfrei: „Sonst zeichnet er mitverantwortlich für die 120.000 Tabaktoten pro Jahr in Deutschland.“

Volker Kauder steht deshalb auch auf der Anklagebank von Pro Rauchfrei.

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