Pressemeldungen

Tabakwarenautomaten in EDEKA-Märkten unzulässig - Pro Rauchfrei erwirkt Einstweilige Verfügung

11.08.2017  Gegen einen Betreiber von zwei Münchner EDEKA Verbrauchermärkten hat Pro Rauchfrei am 8.8. eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht München I erwirkt. Damit ist es dem Inhaber untersagt, Tabakwarenautomaten in den Filialen an der Kasse weiter zu betreiben, wenn dadurch die gesetzlichen Warnbildhinweise auf den Zigarettenpackungen verdeckt werden. Andernfalls drohen Ordnungsgelder bis 250.000 Euro oder ersatzweise Haft. Zuvor wurde dem Betreiber erfolglos die Gelegenheit gegeben, einen rechtmäßigen Zustand herzustellen.

Warenautomat in Münchner Edeka-MarktSeit 20. Mai 2016 gilt, dass die Bildwarnhinweise für Tabakprodukte auf Zigaretten- und Drehtabakpackungen nicht verdeckt werden dürfen. Doch die Vorschrift wird im Handel nicht umgesetzt oder bewusst unterlaufen: Warenautomaten in Geschäften sowie Tabakautomaten auf der Straße tragen keine Bildwarnhinweise, in den meisten Auslagen von Tabakläden werden die Bilder durch Vorsteckkarten sogar vorsätzlich verdeckt.

Stephan Weinberger, Leiter des Referats für Verbaucherschutz und Jurist erklärt hierzu: "Uns liegen zahlreiche Beschwerden über die Verdeckung der Schockbilder und Warnhinweise durch Vorsteckkarten oder Automaten in Märkten und Tankstellen vor. Im Rahmen unserer Verbandsklageberechtigung haben wir einige Fälle beispielhaft ausgewählt und weiter verfolgt. Nunmehr hat sich in dem konkreten Fall erstmals das Landgericht München I mit der Materie befasst und ist unserem Antrag gefolgt, dem Betreiber die weitere Nutzung der Warenautomaten in dieser Konstellation zu untersagen."

Dies war auch deshalb notwendig, weil die Behörden seit Monaten von den jeweiligen Landesregierungen im Unklaren gelassen wurden, wie die Verordnung durchzusetzen ist.

Fazit: Werden Zigarettenverpackungen in Automaten geschlossen aufbewahrt, so dass für den Kunden die Schockbilder nicht sichtbar sind, stellt dies einen Verstoß gegen geltendes Recht zum Schutze der Verbaucher dar.

Für Rückfragen:
Dipl.-Jur. Univ. Stephan Weinberger

Tel: 0170/1865016

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Pro Rauchfrei verurteilt Gesetzesvorlage der AfD

Fraktionsantrag zur Aufweichung des Nichtraucherschutzes kritisiert

11.07.2017  Deutschlands größter bundeweit agierender Nichtraucherverband Pro Rauchfrei hat die Gesetzesvorlage der AfD-Fraktion im Landtag von NRW heftig kritisiert und als nicht mit den eigenen Werten der Partei vereinbar gebrandmarkt.

„Wer einen so weitreichenden Gesetzesentwurf aus dem Hinterzimmer der Politik einbringt, bricht mit seinen eigenen Grundsätzen, weil er dies weder im Wahlprogramm angekündigt noch durch ein Votum aller seiner Mitglieder hat bestätigen lassen. Wenn die AfD Lobbyismus ablehnt und direkte Demokratie fordert, dann muss sie zuerst bei sich anfangen“, so der Bundesvorsitzender von Pro Rauchfrei, Siegfried Ermer.

Erklärend stellt der Verband fest, dass die AfD-Fraktion sich von den Lobbyisten des seit Jahrzehnten von der Tabakindustrie unterwanderden Dehoga instrumentalisieren lässt, wenn sie deren falsche Behauptungen von angeblichen Umsatzeinbußen ohne jegliche Überprüfung übernimmt und eine Rückkehr zum alten, schlechten Gesetz ohne demokratisches Votum ihrer Mitglieder durchboxen will. Denn in Wahrheit ist der Umsatz in Gastronomie und Hotellerie von NRW seit dem konsequenten Nichtraucherschutz nach jahrelangen Einbußen bzw. einer Stagnation trotz saisonaler Schwankungen stetig gestiegen.

Defizite in einigen Segmenten rühren vom geänderten Ausgehverhalten der Verbraucher her, aber nicht von einem eingeschränkten Rauchverbot.

Der Antrag der AfD-Fraktion ist ein Angriff auf die Volksgesundheit und den Geist des Konservatismus. Der Antrag muss bedingungslos zurückgezogen werden, so Pro Rauchfrei.

E-Zigarette könnte Nachbarstreitigkeiten wegen Rauchens lösen helfen

30.05.2017  Der Bundesverband Pro Rauchfrei geht neue Wege. Als erster Nichtraucherverband sieht er in der E-Zigarette eine Alternative zur Tabakzigarette als ein mögliches Hilfsmittel zur Schlichtung des damit verbundenen Zwists zwischen Rauchern und Nichtrauchern als Nachbarn.

„Wir sind keine Gesundheitsapostel, die den Raucher missionieren wollen. Als Verband der Nichtraucher orientieren wir uns an praktikablen Lösungen. Deshalb fordern wir bei Nachbarstreitigkeiten die Gerichte auf, die E-Zigarette als Ausweg aus der Belästigung und Schädigung von Nachbarn durch das Rauchen in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen. Denn für vom Tabakrauch geplagte Menschen ist jeder Tag ein Nichtrauchertag“, so der Bundesvorsitzende von Pro Rauchfrei, Siegfried Ermer, in einer Stellungnahme zum Weltnichtrauchertag.

Darüber hinaus fordert der Verband eine sofortige Umsetzung des von Minister Schmidt eingebrachten Gesetzes für ein Tabakwerbeverbot und eine bundeseinheitliche Regelung für einen echten Nichtraucherschutz nach bayerischem Vorbild.

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