Pressemeldungen

„Nur ein erster Schritt in die richtige Richtung“ – Pro Rauchfrei begrüßt und bedauert Entscheidung des Bundesgerichtshofs

26.10.2023  Mit dem heute verkündeten Urteil* hat der Bundesgerichtshof nach mehreren Jahren und zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs einen ersten Schlussstrich gezogen: Künftig müssen Automaten, auf denen Abbildungen, die Zigarettenpackungen ähneln, auch die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise tragen.

Damit erringt Pro Rauchfrei nach jahrelangem Tauziehen gegen Gutachten der Tabakindustrie einen Teilerfolg auf seinem Weg, Zigaretten aus dem Kassenbereich in lizenzierte Fachgeschäfte zu verdrängen.  

Verbandsvorsitzender Weinberger begrüßt und bedauert die Entscheidung: „Sicherlich wäre es uns lieber gewesen, das Gericht stellt fest, dass bereits das Verdecken der Warnhinweise durch die Automaten selbst unzulässig ist. Aber auch so steht nunmehr fest, dass die Tasten Warnhinweise tragen müssen, wenn sie von der Gestaltung her an Zigarettenschachteln erinnern. Damit muss die Industrie nachrüsten bzw. ihre Automaten anders gestalten.“

Weinberger fordert Industrie- und Handel indes zum Umdenken auf: „Das Urteil sollte als Chance zur Umgestaltung begriffen werden – viele Einzelhändler sehen es nicht gern, wenn der Kassenbereich, den auch Kinder passieren, mit unschönen Fotos und Texten bestückt ist. Der Kassenbereich ist der Premiumbereich des Handels, nicht nur für Impulskäufe, sondern auch für Warenpräsentation.“

Pro Rauchfrei verfolgt mit der Klage letztlich das Ziel, dass Tabakwaren in der Öffentlichkeit für Minderjährige nicht sichtbar und nicht erhältlich sein sollen.

Sollte der Handel nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht sicherstellen, dass jede Darstellung, die einer Packung ähnelt, mit einem Warnhinweis versehen wird, muss Pro Rauchfrei weitere Gerichtsverfahren anstrengen, wenn nötig, erneut bis zum EuGH.  „Es reicht eben nicht, nur einen Warnhinweis beispielhaft am Automaten abzubilden", bekräftigt Weinberger. „Das EU-Recht lässt eine solche tabakindustriefreundliche Auslegung schlicht nicht zu.“


*1. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Tabakprodukte, nämlich Zigaretten, so zum Verkauf anzubieten, dass statt der Produktverpackung Abbildungen der Verpackung ohne gesundheitsbezogene Warnhinweise präsentiert werden, wenn dies geschieht wie in der nachfolgend wiedergegebenen Abbildung:


2. Dem Beklagten wird für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gemäß Ziffer 1 ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht. 

Keine kostenlosen Zigaretten mehr zum Geburtstag – Tabakkonzern JTI gibt Unterlassungserklärung ab

30.11.2022  Weil der Tabakkonzern JTI trotz gesetzlichen Verbots Zigaretten der Marke Camel kostenlos an Endverbraucher abgab, leitete Pro Rauchfrei ein Unterlassungsverfahren sowohl gegen den Konzern als auch die ausführende Werbeagentur ein. Beide Unternehmen gaben daraufhin nach Gesprächen mit dem Verband Unterlassungserklärungen ab.

Screenshot vom TikTok-Video: Ein Päckchen mit einer kostenlosen Packung Zigaretten als Geburtstagsgeschenk vom Hersteller

Social-Media ist in. Von selbst gedrehten Homestorys bis zum professionellen Influencer gibt es für Unternehmen ein immer breiteres Feld an potenziellen Werbeträgern. Dass man dabei vielleicht unbewusst als Influencer für die Tabakbranche werben kann, zeigt das folgende Beispiel. Ist die Werbung für Tabakerzeugnisse schon seit Jahren im Internet verboten, gilt seit Anfang letzten Jahres zusätzlich das Verbot, Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen oder Wasserpfeifentabak außerhalb von Geschäftsräumen des Fachhandels gewerbsmäßig kostenlos abzugeben.

Auf der insbesondere bei jungen Leuten beliebten Plattform TikTok erschien im Juli dieses Jahres ein Video einer Nutzerin, die sich über ein Geschenkpaket von Camel freute. Der Konzern gratulierte der Frau mit einer kostenlosen Packung Camel-Zigaretten zum Geburtstag. Die Freude teilte sie damit mit der ganzen Welt und so fand der ein oder andere vielleicht seinen Weg zur Registrierungsseite der Marke.

Nach der Einleitung entsprechender Unterlassungsverfahren führte Pro Rauchfrei e.V. Gespräche mit dem Konzern und der ausführenden Werbeagentur. Dort bedauerte man den Umstand und gab an, dass es sich um interne Kommunikationsprobleme handelte, der Versand eigentlich schon längst eingestellt werden sollte. Schließlich gaben beide Unternehmen strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. Ob es sich tatsächlich um ein Versehen handelte oder man planbar auf ein Vorgehen durch Dritte wartete, bleibt offen.

Stephan Weinberger, Vorsitzender des Verbraucherschutzverbandes Pro Rauchfrei e.V., erklärt dazu „Wir werden auch künftig ein Augenmerk auf den Bereich Social-Media legen. Besonders dort ist es für Unternehmen attraktiv geworden, junge Leute beispielswiese auf Einweg-E-Zigaretten und ihre ‚trendigen‘ Aromen aufmerksam zu machen sowie Aktionen und Rabatte anzubieten.“

Stephan Weinberger (Dipl.-Jur. Univ.)
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Breites Bündnis für Rauchverbot in Autos bei Anwesenheit von Kindern oder Schwangeren

28.11.2022 - Ein breites Bündnis von 37 Organisationen, Verbänden und Institutionen fordert ein Rauchverbot in Autos bei Anwesenheit von Kindern oder Schwangeren.

Bundesregierung und Bundestag sind aufgefordert, durch eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes oder der Straßenverkehrsordnung ein gesetzliches Rauchverbot in geschlossenen Fahrzeugen bei Anwesenheit von Minderjährigen sowie Schwangeren zu normieren. Zur Durchsetzung des Verbotes sollten Verstöße mit einem wirksamen Bußgeld geahndet werden

Gerade in geschlossenen Räumen sind Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Kinder und Jugendliche sind dabei besonders betroffen, da sie unter anderem eine höhere Atemfrequenz aufweisen und sich die Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch entwickeln. Die Passivrauchbelastung für Minderjährige ist in Fahrzeugkabinen besonders hoch: Bereits das Rauchen einer einzigen Zigarette verursacht innerhalb weniger Minuten eine Konzentration von Tabakrauch, die um ein Vielfaches höher ist als in einer stark verrauchten Gaststätte. Rund eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland sind Schätzungen zufolge Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Stephan Weinberger, Vorstand und Pressesprecher von Pro Rauchfrei, hält ein Rauchverbot im Auto für eine der unabdingbaren Maßnahmen für den Kinder- und Jugendschutz: „Der Gesetzgeber besitzt die Kompetenz für ein Rauchverbot im Auto. Außerdem befürwortet eine Mehrheit der Bevölkerung laut Umfragen das Gesetz. Jetzt handeln, Bundesregierung – zum Schutz der Kinder!

Passivrauchen gefährdet die Gesundheit erheblich. In Tabakrauch sind rund 250 giftige und rund 90 krebserregende Substanzen enthalten. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums wird bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet. Hierzu gehören die Schädigung der sich entwickelnden Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen sowie eine beeinträchtigte Lungenfunktion. (Passiv-)Rauchen in der Schwangerschaft führt zudem häufiger zu Komplikationen wie Fehl-, Früh- und Totgeburten, einer Gewichtsverringerung und Verkleinerung des Körpers und Kopfes der Neugeborenen und ist ein Risikofaktor für plötzlichen Kindstod bei Säuglingen. Möglicherweise besteht auch ein Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern sowie Übergewicht im Erwachsenenalter.

Der Verbändeappell „Gesundheitsschutz geht vor – Für ein Rauchverbot in Autos bei Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren“ mit allen unterzeichnenden Verbänden, Organisationen und Institutionen kann unter www.pro-rauchfrei.de heruntergeladen werden.

 

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