Nichtraucherschutz NRW / Bayern

NRW gehört neben Bayern und dem Saarland zu den Bundesländern mit konsequentem Nichtraucherschutz. In Anlehnung an das bayerische Nichtraucherschutzgesetz legte die Landesregierung von NRW einen Gesetzesvorschlag vor, dem der Landtag  am 29. November 2012  zustimmte. Das "Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW" war verabschiedet. Mit der Novellierung des ersten Nichtraucherschutzgesetzes von 2008 trat somit eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen ab dem 1. Mai 2013 in Kraft. Der Nichtraucherschutz in NRW bietet in der Gastronomie, aber auch in anderen Bereichen rauchfreie geschlossene Räume ohne Wenn und Aber. Verboten sind in NRW seit Mai alle Raucherclubs und –kneipen, ferner das Rauchen bei Brauchtumsveranstaltungen, in Festzelten oder Diskotheken. Streng geregelte Ausnahmen bestehen nur für Privatfeiern mit bekannter Gästeliste in abgetrennten Räumen. Gleichzeitig sind per Gesetz Raucherräume an Hochschulen sowie in Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen verboten. Bei nichtschulischen Veranstaltungen in Schulen und auf ausgewiesenen Kinderspielplätzen darf ebenfalls nicht geraucht werden – eine Regelung, die selbstverständlich sein sollte und doch in den meisten Bundesländern nicht gilt. Außerdem sind die Verfassungsorgane des Landes, alle öffentlichen Einrichtungen der Kommunen sowie öffentlich zugängliche Laufflächen in Einkaufszentren rauchfrei. Bußgelder können bis zu 2.500 Euro betragen.
Publik wurden bisher Übertretungen bzw. Proteste gegen den aktuellen Nichtraucherschutz in NRW seitens einiger Wirte ehemaliger Raucherkneipen, eines im Dienstzimmer kettenrauchenden Bürgermeisters und zweier Cafébetreiber in einem Solinger Einkaufszentrum, die Gäste auf ihren Bewirtungsflächen in den Clemens-Galerien rauchen ließen und dazu eine Ausnahmegenehmigung des Bürgermeisters erhalten hatten. Pro Rauchfrei schreitet in den genannten sowie in anderen über das Beschwerdeformular gemeldeten Fällen mit den verfügbaren juristischen Mitteln ein.