April April
Liebe Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Wir haben den 1. April genutzt, um auf ein Problem aufmerksam zu machen, das leider sehr viele Mitmenschen betrifft: Das erzwungene Mitrauchen in der eigenen Wohnung (bekanntlich gehört der Balkon auch zur Wohnung).
Während das Spielen des Nachbars Katzen mit fremder Wäsche oder deren Hinterlassenschaften (Kot) einen Unterlassungsanschpruch begründen (siehe weiter unten)., darf noch immer der Raucher andere Mitbewohner mit Gestank quälen und schädigen. Bei den Prioritäten sind auch Richtergehirne noch vernebelt. Aber wehe, wenn ihnen eine Katze ins Gehirn .......
Das muss sich ändern. Und das geht nur, wenn endlich ein betroffener Mieter bis vors Verfassungsgericht zieht. Bisher haben leider alle Verfahren beim Landgericht geendet.