Aus unserer Verbraucherschutzarbeit: Fall 1 - Werbung für Tabakerhitzer

27.05.2022  Unzulässige Werbung für Tabakerhitzer im Internet getarnt als redaktionelle Beiträge – Landgericht Hamburg schließt sich Ausführungen von Pro Rauchfrei an

Am 12. Januar 2022 titelte das vom Klambt Style Verlag in Hamburg herausgegebene Magazin „GRAZIA“ im Internet „Rauchen: 3 Tipps, um auf weniger schädliche Alternativen umzusteigen“. Eigentlich ein guter Beitrag, könnte man meinen? Sah man sich den Artikel allerdings genauer an, wurde schnell klar, dass es um Werbung für Tabakerhitzer ging.

Im Beitrag heißt es unter anderem:

Vielleicht beginnt ihr erst einmal damit, deutlich weniger zu rauchen und steigt dann auf einen Tabakerhitzer wie dem von IQOS (Amazon, ca. 64 Euro) um. Im Gegensatz zu herkömmlichen Zigaretten wird hier der Tabak nämlich wie der Name schon sagt, nur erhitzt statt verbrannt. Dies sorgt dafür, dass kein klassischer Rauch entsteht und 95 Prozent weniger Schadstoffe freigesetzt werden.

Hierbei ist der Textteil „Tabakerhitzer wie dem von IQOS (Amazon, ca. 64 Euro)“ als Link ausgestaltet, der  zum damaligen Zeitpunkt auf eine aufrufbare Angebotsseite des Händlers Amazon führte, auf der ein Tabakerhitzer der Marke IQOS 3 DUO Kit – Tabakerhitzer – Velvet Grey erworben werden kann. In den Text integriert ist als sogenanntes Slider-Bild mit der Bezeichnung „2/2“ ein Bild eines Tabakerhitzers, welches mit dem in einem gelben Kasten hervorgehobenen Text JETZT SHOPPEN überschrieben ist.

Nach der Abmahnung durch Pro Rauchfrei hatte der Verlag seine Seite kurzzeitig offline gestellt, am selben Tag jedoch wieder online zugänglich gemacht mit der Änderung, dass es statt „Tabakerhitzer wie dem von IQOS (Amazon, ca. 64 Euro)" mit der Verlinkung zu Amazon nun „Tabakerhitzer wie dem von IQOS (ca. 64 Euro)" hieß und bei Anklicken sich statt der Amazon-Seite eine von der Philip Morris GmbH unterhaltene Seite öffnet, auf der sich, sofern man dort bestätigt, volljährig zu sein, Vertriebsinformationen und Werbung zu Tabakerhitzern befinden. Ein klassischer Fall der Verschlimmbesserung.

Der vom Verlag beauftragte Anwalt bestritt auch nach weiterem Schriftverkehr, dass es sich dabei um Werbung handelte.

Pro Rauchfrei hat schließlich sein Verbandsklagerecht genutzt und das Landgericht Hamburg als für den in Hamburg ansässigen Verlag zuständiges Gericht um Hilfe gebeten. Mit Beschluss vom 28.02.2022 (Az. 416 HK O 12/22) entschied der Vorsitzende Richter der 16. Handelskammer, dass es dem Verlag einstweilen unter Androhung von Ordnungsgeldern bis 250.000 Euro oder Ordnungshaft für jeden Fall verboten ist, im Internet wie von uns gerügt (verdeckt) für Tabakerzeugnisse zu werben. Das Gericht führt in der kurzen Begründung zum Beschluss aus, dass es sich bei den streitgegenständlichen Artikeln um unmittelbare Absatzwerbung für das Produkt IQOS handelt.

Gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg legte der Verlag Widerspruch ein, bisher ohne Begründung. Sollte der Widerspruch aufrecht erhalten bleiben, wird das Landgericht Hamburg Termin zur mündlichen Verhandlung in der Sache bestimmen. Wir informieren Sie, wenn es hier Neuigkeiten gibt.

Mehr Informationen: Link zur Entscheidung des Landgerichts Hamburg

In welchen europäischen Ländern gibt es Rauchverbote im Auto?

25.03.2022  In Deutschland liegt seit 11. März der vom Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf für ein Rauchverbot im Auto vor, in der Fassung vom November 2019. Wir begrüßen ihn, jedoch sollte man 

  1. auch Schwangere mitbeinbeziehen, die selbst rauchen (aufgrund der erhöhten Gesundheitsgefahr im Fahrzeugraum)

  2. bei dieser Gelegenheit die Geltung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes auf E-Zigaretten und Tabakerhitzer erweitern. 

In anderen europäischen Ländern gibt es zum Teil schon seit Jahren ein solches Rauchverbot. Details lassen sich der folgenden Aufstellung entnehmen: 

Land

in Kraft seit

Rauchverbot

Bußgeld
/Geldstrafe

Quelle

England

1.10.2015

in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren bei mehr als einem Insassen. Gilt nicht für nicht auf Straßen stehende oder auf Straßen stehende und als Unterkunft genutzte Wohnwagen und Wohnmobile. Auch Fahrer, die das Rauchen nicht unterbinden, werden belangt.

50-200 £; Standard-Bußgeld: 50 £, bei Zahlung innerhalb 14 Tagen ermäßigt auf 30 £

(bis 2.500 £, wenn Rauchen nicht verhindert wird)

Quelle

Gesetz

Schottland

5.12.2016

in Motorfahrzeugen, die sich im öffentlichen Raum befinden, im Beisein von Kindern unter 18 Jahren. Gilt für jegliche, auch tabakfreie Produkte, die geraucht werden.  Gilt nicht für motorisierte Fahrzeuge, die für den Wohngebrauch gedacht und geparkt sind.

bis zu 100 £ (standard penalty level 3)

Gesetz

Wales

1.10.2015

in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren bei mehr als einem Insassen. Gilt auch für Nikotinprodukte. Gilt nicht für nicht auf Straßen stehende oder auf Straßen stehende und als Unterkunft genutzte Wohnwagen und Wohnmobile. Auch Fahrer, die das Rauchen nicht unterbinden, werden belangt.

50-200 £; Standard-Bußgeld: 50 £, bei Zahlung innerhalb 14 Tagen ermäßigt auf 30 £

(bis 2.500 £, wenn Rauchen nicht verhindert wird)

Quelle

Gesetz

Nordirland

1.2.2022

in geschlossenen Autos in Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren

50 – 1000 £ für Raucher, 50-2.500 £ für Fahrer, die Rauchen zulassen

itv.com

Irland

1.1.2016

für alle Insassen mechanisch angetriebener Fahrzeuge im öffentlichen Raum, die im Beisein von Minderjährigen (Personen unter 18 Jahren) rauchen. Gilt auch für minderjährige rauchende Personen.  Fahrer, die das Rauchen einer anderen Person nicht verhindern, werden ebenfalls belangt.

100 €

pgmacmahon.com

 

Gesetz

Frankreich

1.7.2015 (verschärft 2016)

für alle Autoinsassen, die im Beisein von Minderjährigen rauchen

135-750 €

Gesetz

Malta

1.1.2017

für alle Autoinsassen, die im Beisein von Kindern unter 16 Jahren rauchen. Gilt auch für E-Zigaretten. Gilt auch, wenn Fahrzeug steht. Sowohl Fahrer wie auch andere rauchende Personen werden belangt.

mindestens 50 €

Pressemitteilung

 

Gesetz

 

Finnland

15.8.2016

für alle Fahrzeuginsassen, die im Beisein von Kindern unter 16 Jahren rauchen. Gilt auch für pflanzliche Raucherzeugnisse und E-Zigaretten. Gilt nicht in Wohnbereichen von Fahrzeugen. Gilt nicht, wenn das Fahrzeug ausschließlich von der eigenen Familie bzw. Mitgliedern des eigenen Haushalts genutzt wird.

 

Gesetz

Zypern

1.1.2010

für alle Fahrzeuginsassen, die im Beisein von Kindern unter 16 Jahren rauchen

maximal 2.000 € und/oder sechs Monate Haft

Gesetz

Litauen

1.1.2017

in jeglichen Fahrzeugen im Beisein von Personen unter 18 Jahren  und/oder Schwangeren

 

 

Gesetz

Slowenien

11.3.2017

in allen Fahrzeugen im Beisein von Minderjährigen (unter 18 Jahren). Gilt auch für verwandte Erzeugnisse wie E-Zigaretten (auch nikotinfreie), pflanzliche Raucherzeugnisse und neuartige Tabakprodukte.

250 €

Factsheet

 

Gesetz

Österreich

1.5.2018

in geschlossenen privaten Verkehrsmitteln, wenn sich darin Personen unter 18 Jahren befinden

bis zu 100 €, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 €

Gesetz

Belgien 1.1.2021    in ganz oder teilweise geschlossenen Fahrzeugen, wenn Personen unter 18 Jahren mitfahren. Gilt auch für E-Zigaretten. ab 130 Euro      Gesetz

Italien

12.1.2016

für alle Insassen von Fahrzeugen, ob fahrend oder parkend, wenn Kinder (unter 18 Jahren) oder Schwangere anwesend sind

bis 1.000 €

Gesetz

Griechenland

16.10.2019

in Fahrzeugen, wenn Kinder unter 12 Jahren anwesend sind

1.500 € und einen Monat Führerscheinentzug

Presseartikel

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.