Aus unserer Verbraucherschutzarbeit: Fall 2 - Plakatwerbung

04.06.2022  Japan Tobacco (JTI) entfernt Plakatwerbung der Marke Camel – Ein vergessenes Überbleibsel

Da staunte unser Mitglied nicht schlecht, als er an einer Bushaltestelle in Heilbronn ein klassisches Werbeplakat für die Zigarettenmarke Camel entdeckte, ist es doch seit dem 01.01.2022 bis auf wenige Ausnahmen verboten, Außenwerbung für Tabakerzeugnisse zu betreiben. Ein solches Verbot für elektronische Zigaretten wird erst 2024 in Kraft treten.

Vergessene Tabak-Plakatwerbung an Haltestelle

Wir gingen davon aus, dass das Plakat versehentlich nicht entfernt wurde, und leiteten deshalb kein förmliches Unterlassungsverfahren gegen den Hersteller ein. Wir machten aber im Rahmen unserer Verbandsklageberechtigung den Anspruch geltend, dass das Plakat entfernt werden muss (sog. Beseitigungsanspruch) und forderten JTI – zu diesem Konzern gehört die Marke Camel – auf, innerhalb einer Woche hierüber einen Nachweis zu liefern.

JTI reagierte am letzten Tag der Frist – allerdings außerordentlich freundlich – und bestätigte, dass es sich um ein Versehen der Firma handelte, die mit der Entfernung der Plakate beauftragt wurde. Außerdem wurde ein Foto übersandt, welches belegt, dass an der Stelle nunmehr ein anderes Plakat hängt.

Mehr Informationen: Link zum Schreiben von JTI an uns

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