Pro Rauchfrei legt Entwurf für Nichtraucherschutzgesetz Berlin vor
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In anderen europäischen Ländern gibt es zum Teil schon seit Jahren ein solches Rauchverbot. Details lassen sich der folgenden Aufstellung entnehmen:
Land |
in Kraft seit |
Rauchverbot |
Bußgeld |
Quelle |
England |
1.10.2015 |
in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren bei mehr als einem Insassen. Gilt nicht für nicht auf Straßen stehende oder auf Straßen stehende und als Unterkunft genutzte Wohnwagen und Wohnmobile. Auch Fahrer, die das Rauchen nicht unterbinden, werden belangt. |
50-200 £; Standard-Bußgeld: 50 £, bei Zahlung innerhalb 14 Tagen ermäßigt auf 30 £ (bis 2.500 £, wenn Rauchen nicht verhindert wird) |
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Schottland |
5.12.2016 |
in Motorfahrzeugen, die sich im öffentlichen Raum befinden, im Beisein von Kindern unter 18 Jahren. Gilt für jegliche, auch tabakfreie Produkte, die geraucht werden. Gilt nicht für motorisierte Fahrzeuge, die für den Wohngebrauch gedacht und geparkt sind. |
bis zu 100 £ (standard penalty level 3) |
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Wales |
1.10.2015 |
in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren bei mehr als einem Insassen. Gilt auch für Nikotinprodukte. Gilt nicht für nicht auf Straßen stehende oder auf Straßen stehende und als Unterkunft genutzte Wohnwagen und Wohnmobile. Auch Fahrer, die das Rauchen nicht unterbinden, werden belangt. |
50-200 £; Standard-Bußgeld: 50 £, bei Zahlung innerhalb 14 Tagen ermäßigt auf 30 £ (bis 2.500 £, wenn Rauchen nicht verhindert wird) |
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Nordirland |
1.2.2022 |
in geschlossenen Autos in Anwesenheit von Personen unter 18 Jahren |
50 – 1000 £ für Raucher, 50-2.500 £ für Fahrer, die Rauchen zulassen |
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Irland |
1.1.2016 |
für alle Insassen mechanisch angetriebener Fahrzeuge im öffentlichen Raum, die im Beisein von Minderjährigen (Personen unter 18 Jahren) rauchen. Gilt auch für minderjährige rauchende Personen. Fahrer, die das Rauchen einer anderen Person nicht verhindern, werden ebenfalls belangt. |
100 € |
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Frankreich |
1.7.2015 (verschärft 2016) |
für alle Autoinsassen, die im Beisein von Minderjährigen rauchen |
135-750 € |
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Malta |
1.1.2017 |
für alle Autoinsassen, die im Beisein von Kindern unter 16 Jahren rauchen. Gilt auch für E-Zigaretten. Gilt auch, wenn Fahrzeug steht. Sowohl Fahrer wie auch andere rauchende Personen werden belangt. |
mindestens 50 € |
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Finnland |
15.8.2016 |
für alle Fahrzeuginsassen, die im Beisein von Kindern unter 16 Jahren rauchen. Gilt auch für pflanzliche Raucherzeugnisse und E-Zigaretten. Gilt nicht in Wohnbereichen von Fahrzeugen. Gilt nicht, wenn das Fahrzeug ausschließlich von der eigenen Familie bzw. Mitgliedern des eigenen Haushalts genutzt wird. |
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Zypern |
1.1.2010 |
für alle Fahrzeuginsassen, die im Beisein von Kindern unter 16 Jahren rauchen |
maximal 2.000 € und/oder sechs Monate Haft |
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Litauen |
1.1.2017 |
in jeglichen Fahrzeugen im Beisein von Personen unter 18 Jahren und/oder Schwangeren |
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Slowenien |
11.3.2017 |
in allen Fahrzeugen im Beisein von Minderjährigen (unter 18 Jahren). Gilt auch für verwandte Erzeugnisse wie E-Zigaretten (auch nikotinfreie), pflanzliche Raucherzeugnisse und neuartige Tabakprodukte. |
250 € |
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Österreich |
1.5.2018 |
in geschlossenen privaten Verkehrsmitteln, wenn sich darin Personen unter 18 Jahren befinden |
bis zu 100 €, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 € |
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Italien |
12.1.2016 |
für alle Insassen von Fahrzeugen, ob fahrend oder parkend, wenn Kinder (unter 18 Jahren) oder Schwangere anwesend sind |
bis 1.000 € |
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Griechenland |
16.10.2019 |
in Fahrzeugen, wenn Kinder unter 12 Jahren anwesend sind |
1.500 € und einen Monat Führerscheinentzug |
Die letzte gesetzgeberische Initiative dazu ging vom Bundesrat aus, der am 18. November 2019 einen Entwurf zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) einbrachte, nachdem sich mehrere Ministerpräsidenten im Vorfeld dafür stark gemacht hatten. Der Entwurf verschwand danach sang- und klanglos und fiel der Diskontinuität anheim.
Was lange währt, könnte endlich doch noch gut werden: Wenn nämlich Bundesregierung, Bundesrat oder Fraktionen diesen Entwurf aus der Schublade holen und neu einbringen.
Rauchen im Auto schädigt alle Insassen durch die enorm hohe Luftbelastung mit Feinstaubpartikeln und den krankmachenden Inhaltsstoffen des Tabakrauchs. Dazu kommt noch der sogenannte Third-Hand-Smoke (Umgebungsrauch): Die Giftstoffe, die sich im Innenraum des Fahrzeugs festsetzen, wirken bei jedem Hautkontakt ebenfalls gesundheitsschädlich.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit wäre es eigentlich geboten, Rauchen im Auto generell zu verbieten, analog dem Handyverbot. Heruntergefallene oder aus dem Fenster geworfene Zigaretten verursachen Unfälle, teilweise mit erheblichen Schäden an Personen und Fahrzeugen, man denke nur an die Katastrophe im Mont-Blanc-Tunnel. Darüber hinaus entstehen durch fahrlässig aus dem Autofenster entsorgte Kippen nicht selten Brände.
Zurück zum größten Schadenspotenzial des Rauchens: Man geht davon aus, dass erwachsene Beifahrer in den meisten Fällen selbst bestimmen können, bei wem sie mitfahren. Bei Kindern und Jugendlichen ist das üblicherweise nicht der Fall. Dazu kommt, dass sie noch stärker von Tabakrauch betroffen sind als Erwachsene:
Oberarzt Dr. Bernd Herrmann (s. Verweis aus unseren Flyer unten): „Kinder atmen zwei bis dreimal schneller als Erwachsene und dadurch auch mehr Zigarettenrauch ein. Im Verhältnis zu ihrer Körpergröße nehmen sie eine sehr viel höhere Menge an Giftstoffen auf.“
Deshalb ist ein Rauchverbot im Auto eine der unabdingbaren Maßnahmen für den Kinder- und Jugendschutz. Noch dazu eine leicht zu verwirklichende, im Gegensatz zum Schutz vor Tabakrauch in privaten Wohnungen.
Wenn es überhaupt noch ein Argument für dieses überfällige Gesetz braucht, das von der Bevölkerung mit großer Mehrheit befürwortet wird, so ist dies eine Untersuchung von Scheitel M, Stanic M und Neuberger M für die MedUni Wien aus dem Jahr 2016, in der die Feinstaubbelastung durch eine vom Fahrer gerauchte Zigarette an einem Kindersitz auf der Rückbank gemessen wurde,– bei geschlossenem und bei teilweise geöffnetem Fenster. Die Belastung mit feinen und ultrafeinen Partikeln stieg dabei auf das über 20-Fache, verglichen mit den Werten vor Rauchen der Zigarette. Die Messungen widerlegen auch die Annahme, das Öffnen eines Autofensters würde die Belastung durch Rauchpartikel merklich reduzieren. Dem Schutz des ungeborenen Lebens kommt gleiche Bedeutung zu, deshalb soll das Gesetz auch beim Mitfahren von Schwangeren gelten.
Wir appellieren an die Bundesregierung, den Bundesrat und die Bundestagsfraktionen, den Gesetzentwurf Drucksache 19/15276neu als neuen Entwurf vorzulegen und rasch zu verabschieden.
Weitere Informationen:
Flyer „Rauchverbot im Auto“ mit einem Interview von Dr. Herrmann, Klinikum Kasse